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Firma ES Mobilfunk aus Bocholt - negativer Erfahrungsbericht

Mein persönlicher Erfahrungsbericht über eine Firma, die mich schwer enttäuschte

Im Sommer 2004 musste ich leider einmal wieder eine bittere Enttäuschung mit einem Internet-Anbieter von Telefonen und Zubehör erfahren. Von einem guten Preis angelockt bestellte ich bei einem mir als seriös erscheinenden Unternehmen ein Fax-Gerät. Um auf Nummer sicher zu gehen bestellte ich das Teil per Nachnahme, und die Lieferung erhielt ich auch umgehend mit einer ordentlichen Rechnung. Was will man mehr?

Knapp zwei Monate später, als das Gerät schon wunderbar seinen Dienst aufgenommen hatte, erhielt ich völlig überraschend eine Zahlungserinnerung von der Firma ES Mobilfunk, ich möge den noch offenen Rechnungsbetrag doch bitte überweisen. Wie bitte? Eine Nachnahme-Bestellung, die zwei Monate später überwiesen werden sollte? Ein Blick auf die alte Rechnung, da steht natürlich geschrieben, dass die Bezahlung per Nachnahme erfolgte. Ich dachte mir nicht viel dabei und schrieb eine höfliche e-mail an die Firma, dass es sich wohl um ein Missverständnis handelte.

Die Firma ES Mobilfunk blieb aber beharrlich und forderte den Begleich der noch offenen Rechnung. Das Gerät wurde angeblich gar nicht per Nachnahme geliefert. Ich verstand die Welt nicht mehr. Für mich war die Sache klar: Ich hatte ein Gerät per Nachnahme bestellt, was sowohl auf meiner Bestellung als auch auf der Rechnung vermerkt war. Aber die Firma ES Mobilfunk machte mit einer weiteren Mahnung Druck, dass ich die Rechnung begleichen möge. 10 Euro Mahngebühren wurden mir zusätzlich berechnet; ist eine Mahngebühr in dieser Höhe überhaupt legal, sofern die Mahnung berechtigt ist?

Da mir schon erste Zweifel aufkamen, ob ich das Gerät wirklich per Nachnahme bezahlt hatte, forderte ich in der folgenden Zeit die Firma ES Mobilfunk mehrere Male dazu auf, mir eine Kopie des Paketscheines sowie eine korrigierte Rechnung zuzuschicken, um selbst nachvollziehen zu können, wie das Paket vor Monaten bei mir angekommen ist. Aber die Firma ES Mobilfunk weigerte sich, mir diese Information zuzuschicken und verlangte von mir, dass ich einen Beleg über den Begleich des Betrages beim Paketdienst vorlegen sollte. Da hatte ich einiges gelernt: Diese Belege sammelte ich bis dato nicht, für mich war bis dahin klar, dass man ein Nachnahmepaket nur dann vom Paketzusteller erhält, wenn man das Geld in bar bezahlt; für Garantiezwecke brauchte ich ja die Rechnung des Händlers und nicht den Nachnahmebeleg.

Ich bat die Firma ES Mobilfunk mehrere Male per e-mail, mir eine Kopie des Paketscheines zuzuschicken, aber ich erhielt nichts als einen gerichtlichen Mahnbescheid mit dem offenen Rechnungsbetrag und hohen zusätzlichen Gebühren. Mein Rechtsanwalt machte mir klar, dass ich beweisen müsste, dass ich die Nachnahmesendung bezahlt hätte, was ich aber nicht konnte, da ich keinen vom Paketdienst quittierten Beleg hatte. Mir blieb nichts anderes übrig, als den Mahnbescheid mit sämtlichen Gebühren komplett zu überweisen.

Heute weiß ich immer noch nicht sicher, ob ich das Faxgerät nun einmal oder zweimal bezahlt habe. Eines aber weiß ich bestimmt: Wenn ich das Gerät nur einmal bezahlt habe, hat mir die Firma ES-Mobilfunk eine Nachnahmegebühr berechnet ohne dass sie mir den Service einer Nachnahmelieferung erbracht hat. Und noch eines weiß ich ganz bestimmt: Ich habe einen sehr schlechten Kundenservice von der Firma ES-Mobilfunk erfahren. Die einfache Zusendung einer Paketscheinkopie und einer korrigierten Rechnung war ich als Kunde der Firma nicht wert, wohl aber Mahnbriefe und Mahnbescheid.

Die Ungewissheit und eine große Enttäuschung bleibt. Ich habe bei dieser Bestellung jedenfalls viel gelernt, nicht nur über Zahlungsnachweise, sondern insbesondere auch über Kundenservice..."